Anna-Huberta-Roggendorf-Stiftung


So können Sie helfen

Anna-Huberta-Roggendorf-Stiftung

Über Anna-Huberta-Roggendorf-Stiftung

Zustiftungen mehren das Stiftungsvermögen und bleiben dort zu 100% erhalten. Die Erträge aus Ihrer Zustiftung werden jährlich zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Damit können Sie dauerhaft helfen. Als Zustiftung ist jede Summe willkommen, denn auch kleine Beträge helfen, ein Vermögen aufzubauen.

Mit einem Stifterdarlehen können Sie der Stiftung einen Geldbetrag leihweise – als Darlehen – zur Verfügung stellen. Nach strengen, konservativen und ethischen Maßstäben wird das Geld angelegt, wobei die Erträge direkt steuerfrei der Anna Huberta Roggendorf Stiftung zufließen. Das Darlehen kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten an Sie zurückgezahlt werden und kann, wenn Sie es wünschen, durch eine Bankbürgschaft abgesichert werden.

Erbschaften werden rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie der Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht zugewendet werden.


Bankverbindung
Anna Huberta Roggendorf Stiftung
Konto Nr.: 600 2267 010
BLZ: 370 601 93
Pax-Bank eG


IBAN: DE75 37060193 6002267010     BIC: GENODED1PAX

Bankverbindung
Konto Nr.: 600 2267 010
BLZ:          370 601 93
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IBAN:

DE75 37060193 6002267010
BIC: GENODED1PAX



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