Zustiftungen mehren das Stiftungsvermögen und bleiben dort zu 100% erhalten. Die Erträge aus Ihrer
Zustiftung werden jährlich zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Damit können Sie dauerhaft helfen. Als Zustiftung ist jede Summe willkommen, denn auch kleine Beträge helfen, ein Vermögen
aufzubauen.
Mit einem Stifterdarlehen können Sie der Stiftung einen Geldbetrag leihweise – als Darlehen – zur Verfügung
stellen. Nach strengen, konservativen und ethischen Maßstäben wird das Geld angelegt, wobei die Erträge direkt steuerfrei der Anna Huberta Roggendorf Stiftung zufließen. Das Darlehen kann jederzeit
mit einer Frist von drei Monaten an Sie zurückgezahlt werden und kann, wenn Sie es wünschen, durch eine Bankbürgschaft abgesichert werden.
Erbschaften werden rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie der Stiftung innerhalb von 24
Monaten nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht zugewendet werden.
Bankverbindung
Anna Huberta Roggendorf Stiftung
Konto Nr.: 600 2267 010
BLZ: 370 601 93
Pax-Bank eG
IBAN: DE75 37060193 6002267010 BIC: GENODED1PAX